Donnerstag, 10. Januar 2013

Verbraucherzentrale: Das 117-Millionen-Ding

Im Folgenden ein Auszug aus der Website der Verbraucherzentrale

http://www.vzhh.de/versicherungen/245281/das-117-millionen-ding.aspx

Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) wurde jetzt rechtskräftig, nachdem der Versicherer seine zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde zurückgenommen hat (Beschluss v. 12.12 .2012, IV ZR 175/11). Klägerin in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen den Branchenriesen ist die Verbraucherzentrale Hamburg.

Gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen des Versicherers wurden demnach falsch abgerechnet. Den Kunden steht eine höherer Rückkaufwert bzw. eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Auch muss ein Stornoabzug erstattet werden. Die Allianz hat nach eigenen Angaben für die Erstattungen 117 Millionen Euro zurückgestellt.

Wir fordern die Allianz auf, ihren Kunden das ihnen zustehende Geld unverzüglich zu erstatten. Kaputte Autos werden vom Hersteller zurückgerufen und kostenlos repariert. Für fehlerhafte Abrechnungen von Policen muss das Gleiche gelten.
Der Bundesgerichtshof hat am 19. Dezember 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer SIGNAL IDUNA wie schon am 25. Juli gegen den Versicherer Deutscher Ring, am 17. Oktober gegen Generali und am 14. November gegen ERGO entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10 SignalIduna; IV ZR 198/10 Ergo; IV 202/10 Generali; IV 201/10 Deutscher Ring). Damit haben wir die vierte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. Millionen Versicherte haben Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche.
    Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro. Wir fordern die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden und in Kopie an uns senden.

    Worum geht es?

    Sie mussten Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Damit sind Sie kein Einzelfall. Fast aus 80 Prozent der Verträge steigen Versicherte vorzeitig aus. Nicht aus Leichtsinn, sondern weil ihnen meistens weniger Geld zur Verfügung steht – durch die Trennung vom Lebenspartner beispielsweise, Arbeitslosigkeit oder den Kauf einer Immobilie.
    Doch mit der Kündigung kommt der Schock. Viele Betroffene erhalten von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück. Warum, fragen Sie sich? Schuld sind die hohen Abschlusskosten und deren nachteilige Verrechnung. Versicherungsnehmer zahlen nämlich mit ihren Prämien zunächst die Provisionen für die Vertreter, bevor sie überhaupt mit dem Sparen beginnen. Das Ergebnis sind zu geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das ändert sich mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs. Da die höchsten Richter unserer Auffassung folgten, haben nun Millionen Verbraucher Anspruch auf Nachzahlung.


    Melden Sie Ihre Forderungen an!

    Auch Ihre Versicherung hat Sie über den Tisch gezogen und Ihnen wurde ein zu geringer Rückkaufswert ausgezahlt? Dann melden Sie mit unserem Musterbrief (Download 90 Cent) Ihre Forderungen an und schicken Sie eine Kopie an uns (Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder versicherungen@vzhh.de). Sie sind dann bei uns registriert und werden über das weitere Vorgehen informiert.

    Unterstützen Sie uns!

    Mit unseren Klagen gegen die Versicherungskonzerne setzen wir uns für faire Vertragsbedingungen und gegen Wett­bewerbs­verstöße ein. Das nützt allen Kunden der betroffenen Unternehmen, ja der Verbraucher­schaft insgesamt – und natürlich auch Ihnen ganz persönlich!
    Doch die Gerichtsprozesse sind mit erheblichen Kosten verbunden, für die wir in Vorleistung gehen müssen. Und das manchmal über Jahre und mehrere Instanzen hinweg – dabei stehen uns nur geringe staatliche Zuschüsse zur Verfügung. Die Versicherungswirtschaft aber hat das Kapital für einen langen Atem.
    Mit einer Spende (Stichwort: „Lebens- und Rentenversicherung”) helfen Sie uns, Ihre Interessen durchzusetzen.
    • Nutzen Sie unser Online-Spendenformular für Ihre finanzielle Unterstützung: Ihre Daten werden im SSL-Format verschlüsselt an uns übertragen.
    • Oder überweisen Sie direkt auf unser Konto 84 35 100 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10 (aus dem Ausland: IBAN DE47251205100008435100, BIC BFSWDE33HAN) .
    Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung.
    Spendenbarometer: In 2012 gingen für unsere Versicherungsprozesse an Spenden ein: 9.215 Euro (208 Spender/innen), Stand: 19.12.2012. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung. Ohne Sie würden wir es nicht schaffen!
    Stand vom Donnerstag, 10. Januar 2013

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