Stuttgart - Die Allianz Lebensversicherung hat ihre Schlappe vor Gericht eingesehen: Sie muss Ex-Kunden mehrere Millionen Euro zurückzahlen. Der Branchenprimus zog am Dienstag seine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurück.
Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, nach dem der Versicherer unter anderem gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat. Ein Sprecher der Versicherung kündigte entsprechende Zahlungen von rund 117 Millionen Euro an.
Das Gericht hatte zahlreiche Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz für undurchsichtig und deshalb für unwirksam erklärt. Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte im Namen von 80 Kunden geklagt, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beendet und dafür einen zu geringen Rückkaufswert erhalten hatten.
Mit durchschnittlich 500 Euro Entschädigung könnten die Betroffenen rechnen, schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Allianz-Sprecher rechnet hingegen mit 200 Euro pro Vertrag. Dafür müssten die betroffenen Kunden aber selbst aktiv werden. "Sie müssen das Geld von der Versicherung einfordern", sagte Verbraucherschützerin Edda Castelló. Entsprechende Forderungen sollten Betroffene schriftlich geltend machen. Dazu könnten sie einen Musterbrief ausfüllen, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage bereitgestellt hat. Darin müssen Kunden angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
900.000 Verträge müssen geprüft werden
Insgesamt handelt es sich laut Verbraucherzentrale um 900.000 Verträge. Nun muss jedoch geprüft werden, in welchen Fällen Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Allianz rechnet damit, das rund 500.000 Versicherte Rückzahlungen erhalten könnten. Gute Chancen auf Erstattung haben alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. "Bei allen anderen könnten die Ansprüche verjährt sein", sagt Verbraucherschützerin Castelló. Allerdings sollten diese Kunden dennoch versuchen, die Gelder zurückzufordern.
Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale die Ansprüche der Betroffenen auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt. Die Allianz wollte die Entscheidung anfechten, das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH jedoch nicht zugelassen. Dagegen hatte die Allianz Beschwerde eingelegt.
Was müssen Kunden nun beachten? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen:
fhu/dpa
Das Gericht hatte zahlreiche Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz für undurchsichtig und deshalb für unwirksam erklärt. Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte im Namen von 80 Kunden geklagt, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beendet und dafür einen zu geringen Rückkaufswert erhalten hatten.
Mit durchschnittlich 500 Euro Entschädigung könnten die Betroffenen rechnen, schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Allianz-Sprecher rechnet hingegen mit 200 Euro pro Vertrag. Dafür müssten die betroffenen Kunden aber selbst aktiv werden. "Sie müssen das Geld von der Versicherung einfordern", sagte Verbraucherschützerin Edda Castelló. Entsprechende Forderungen sollten Betroffene schriftlich geltend machen. Dazu könnten sie einen Musterbrief ausfüllen, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage bereitgestellt hat. Darin müssen Kunden angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
900.000 Verträge müssen geprüft werden
Insgesamt handelt es sich laut Verbraucherzentrale um 900.000 Verträge. Nun muss jedoch geprüft werden, in welchen Fällen Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Allianz rechnet damit, das rund 500.000 Versicherte Rückzahlungen erhalten könnten. Gute Chancen auf Erstattung haben alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. "Bei allen anderen könnten die Ansprüche verjährt sein", sagt Verbraucherschützerin Castelló. Allerdings sollten diese Kunden dennoch versuchen, die Gelder zurückzufordern.
Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale die Ansprüche der Betroffenen auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt. Die Allianz wollte die Entscheidung anfechten, das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH jedoch nicht zugelassen. Dagegen hatte die Allianz Beschwerde eingelegt.
Was müssen Kunden nun beachten? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen:
- Wer ist betroffen? "Genau genommen alle Versicherer, die seit 1995 Verträge abgeschlossen haben und seither gekündigt haben", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Gute Chancen auf Erstattung hätten alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. "Alle anderen sind verjährt", sagt Castelló. Nicht von der Verjährung betroffen sind Versicherungskunden, die sich beitragsfrei gestellt haben. Sie können ihre Ansprüche auf Entschädigung auch geltend machen, wenn der Zahlungstopp vor 2009 liegt. Der Allianz-Sprecher sagte hingegen, dass sich nur Kunden melden müssten, die ihre Verträge gekündigt hätten. Kunden mit beitragsfreien Verträgen sollen das ihnen zustehende Geld von der Allianz automatisch erhalten.
- Was müssen Kunden tun? Sie müssen einen Brief an die Allianz schreiben und mehr Geld fordern. "Wer es präziser haben möchte, findet auf der Internetseite der Verbraucherzentrale einen Musterbrief", sagt Castelló. Das Herunterladen des Formulars kostet 90 Cent. Außerdem könne man Zinszahlungen geltend machen. Zudem müssen die Ex-Kunden zum Beweis ihre Police vorlegen. Kunden müssen angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
- Wie lange müssen Betroffene auf ihr Geld warten? Zunächst sei keine Eile geboten, sagt die Verbraucherschützerin. "Wir schreiben in unserem Formular zwar vier Wochen, jedoch muss man den Versicherern rund zwei bis drei Monate Zeit lassen."
- Mit wie viel Geld können die Betroffenen rechnen? Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet mit durchschnittlich 500 Euro. "Je nach Einzelfall ist das unterschiedlich", sagt Castelló. Bisher habe es Rückmeldungen gegeben, in denen es um Summen zwischen 280 und 2000 Euro ging.
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