Donnerstag, 10. Januar 2013

Allianz: Rückzahlung von Milliarden droht bei Lebensversicherungen

25. August 2011

Die Allianz hat eine schwere Niederlage vor Gericht erlitten. Gut für Kunden, die ihre Versicherungsverträge zurückgegeben haben. Allianz muss Milliarden Rückzahlungen befürchten, die Kunden dürfen sich freuen: wenn der Bundesgerichtshof (BGH) mitspielt. Die Analyse für Sie – sowohl für die Aktie als auch für Verträge mit der Lebensversicherung.

Rückkaufwerte zu gering


Bei der Klage, die jetzt in die nächste Instanz gehen wird, geht es um Rückkaufwerte. Wenn Sie den Vertrag bei einer Lebensversicherung "zurückgeben", berechnet diese den "Wert" des Vertrages auch anhand der Kosten, die sie bis dato hatte. Dies sind unter anderem Kosten für den Vertrieb des Vertrages und für die Versicherungsleistung "Todesfallschutz".
Dadurch kann der Rückkaufwert stark sinken. Je nachdem, wie lange Sie als Versicherter einen Vertrag bereits bedienen, unterscheiden sich die Rückkaufwerte "relativ". Je länger ein Vertrag läuft, desto höher der "Sparanteil", den Sie tatsächlich erwirtschaften.
Der Gesetzgeber aber schützt sie. In diesem Fall sogar die Rechtsprechung, wie jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG, Az. 2 U 138/10, 18.8.2011). Danach hat Allianz unter anderem zu hohe Stornokosten berechnet.

Urteil noch nicht rechtskräftig, aber: handeln Sie


Das Urteil betrifft alle Versicherungsverträge und damit Versicherten mit Verträgen vom 1.7.2001 bis 31.12.2007. Hierin sind laut Gerichtsbeschluss die Bedingungen für den Rückkauf, zum Storno"abzug" aber auch zum Freistellen von Beiträgen nicht verbrauchergerecht. Wenn Sie einen Vertrag "beitragsfrei" stellen, lassen Sie dabei alle Verpflichtungen einfach ruhen.
Falls Sie in dem Zeitraum Verträge mit der Allianz geschlossen haben, können Sie mit Hinweis auf dieses Urteil nunmehr Ansprüche gegen die Allianz anmelden. Unter www.vzhh.de, der Verbraucherzentrale Hamburg, finden Sie dazu ein Musterschreiben.
Die Aussichten auf einen Erfolg sind gut. Die Allianz hat mit dem nächsten Schritt zum Bundesgerichtshof (BGH) nur noch eine Chance, ein neues Urteil zu erhalten. Dabei geht es immerhin um den stolzen Betrag von zwei Milliarden Euro, so schätzen es die Verbraucherschützer.

Rückzahlung hoch, Aktie wird nicht belastet


Für Sie eine doppelt gute Nachricht. Denn:
  • Als Versicherter können Sie auf eine noch höhere Rückzahlung – auch nachwirkend – hoffen.
  • er Aktienkurs der Allianz aber beinhaltet unserer Einschätzung nach solche Risiken bereits. Der Kurs ist stark gefallen, das Unternehmen muss Rückstellungen bilden.
  • Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) liegt bei weniger als 7.
  • Die Dividendenrendite beträgt angesichts des niedrigen Kurses bereits ewa 6%.
  • Zwei Milliarden Euro sind auch für Allianz "viel Geld", aber: selbst bei einer weiteren Niederlage vor dem BGH stützen bessere Rückzahlungsbedingungen den Vertrieb der Versicherungen.

GeVestor meint: Angesichts des niedrigen Aktienkurses ist die Milliarden-Rückzahlung für Allianz kein Grund, das Unternehmen fallen zu lassen. Die Lebensversicherung ist günstig.
Wer selbst einen Vertrag abgeschlossen hat und auf höhere Rückzahlungen hoffen kann, beeilt sich am besten – damit Sie eventuelle Ansprüche tatsächlich rechtzeitig sichern.

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