Donnerstag, 10. Januar 2013

Lebensversicherung: Und nun Korrekturen in der Schweiz...

Das Amt für Soziale Offensive wird ab sofort in der Schweiz die Interessen von benachteiligten - um nicht zu sagen geprellten - Versicherten im Bereich der Lebensversicherungen vertreten.

Ein erster Fall liegt auf dem Tisch, bei dem der Lebensversicherer

im Zeitraum 01.09.2002 - 28.02.2009

insgesamt rund CHF 110'000 an Prämien eingenommen

und

letztendlich  rund CHF 60'000

ausbezahlt hat.

Der Lebensversicherer hat dabei eine Differenz von rund CHF 50'000, nahezu 50 % der einbezahlten Prämien zurückbehalten. Diesen Fall wollen wir zügig vor Gericht bringen und eine Entscheidung zu Gunsten der Versicherten erwirken.

Noch extremer dürfte das Verhältnis bei betraglich kleinen Versicherungen mit Monatsprämien um CHF 100 sein, die aus irgendeinem Grunde - meist Zahlungsunfähigkeit der Versicherten -  vorzeitig aufgelöst, gekündigt oder beendet wurden nach kurzer Laufzeit. Da ist in der Regel überhaupt nichts ausbezahlt worden.
 
Schätzungsweise sind auch in der Schweiz zig-Tausende  von Versicherten betroffen.
 
Das Amt für Soziale Offensive wird in den nächsten Tagen und Wochen die Verhältnisse in der Schweiz genauestens recherchieren und im Sinne der Versicherten tätig werden.
 
Betroffene Versicherte wollen sich bitte melden:
 
Telefon 0041 79 335 08 12 (Erwin Feurer)
 
Mail      kultur-palast@bluewin.ch
 

Verbraucherzentrale: Das 117-Millionen-Ding

Im Folgenden ein Auszug aus der Website der Verbraucherzentrale

http://www.vzhh.de/versicherungen/245281/das-117-millionen-ding.aspx

Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) wurde jetzt rechtskräftig, nachdem der Versicherer seine zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde zurückgenommen hat (Beschluss v. 12.12 .2012, IV ZR 175/11). Klägerin in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen den Branchenriesen ist die Verbraucherzentrale Hamburg.

Gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen des Versicherers wurden demnach falsch abgerechnet. Den Kunden steht eine höherer Rückkaufwert bzw. eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Auch muss ein Stornoabzug erstattet werden. Die Allianz hat nach eigenen Angaben für die Erstattungen 117 Millionen Euro zurückgestellt.

Wir fordern die Allianz auf, ihren Kunden das ihnen zustehende Geld unverzüglich zu erstatten. Kaputte Autos werden vom Hersteller zurückgerufen und kostenlos repariert. Für fehlerhafte Abrechnungen von Policen muss das Gleiche gelten.
Der Bundesgerichtshof hat am 19. Dezember 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer SIGNAL IDUNA wie schon am 25. Juli gegen den Versicherer Deutscher Ring, am 17. Oktober gegen Generali und am 14. November gegen ERGO entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10 SignalIduna; IV ZR 198/10 Ergo; IV 202/10 Generali; IV 201/10 Deutscher Ring). Damit haben wir die vierte Entscheidung des höchsten Gerichts zu entsprechenden Klauseln erstritten. Millionen Versicherte haben Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche.
    Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro. Wir fordern die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden und in Kopie an uns senden.

    Worum geht es?

    Sie mussten Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Damit sind Sie kein Einzelfall. Fast aus 80 Prozent der Verträge steigen Versicherte vorzeitig aus. Nicht aus Leichtsinn, sondern weil ihnen meistens weniger Geld zur Verfügung steht – durch die Trennung vom Lebenspartner beispielsweise, Arbeitslosigkeit oder den Kauf einer Immobilie.
    Doch mit der Kündigung kommt der Schock. Viele Betroffene erhalten von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück. Warum, fragen Sie sich? Schuld sind die hohen Abschlusskosten und deren nachteilige Verrechnung. Versicherungsnehmer zahlen nämlich mit ihren Prämien zunächst die Provisionen für die Vertreter, bevor sie überhaupt mit dem Sparen beginnen. Das Ergebnis sind zu geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das ändert sich mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs. Da die höchsten Richter unserer Auffassung folgten, haben nun Millionen Verbraucher Anspruch auf Nachzahlung.


    Melden Sie Ihre Forderungen an!

    Auch Ihre Versicherung hat Sie über den Tisch gezogen und Ihnen wurde ein zu geringer Rückkaufswert ausgezahlt? Dann melden Sie mit unserem Musterbrief (Download 90 Cent) Ihre Forderungen an und schicken Sie eine Kopie an uns (Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder versicherungen@vzhh.de). Sie sind dann bei uns registriert und werden über das weitere Vorgehen informiert.

    Unterstützen Sie uns!

    Mit unseren Klagen gegen die Versicherungskonzerne setzen wir uns für faire Vertragsbedingungen und gegen Wett­bewerbs­verstöße ein. Das nützt allen Kunden der betroffenen Unternehmen, ja der Verbraucher­schaft insgesamt – und natürlich auch Ihnen ganz persönlich!
    Doch die Gerichtsprozesse sind mit erheblichen Kosten verbunden, für die wir in Vorleistung gehen müssen. Und das manchmal über Jahre und mehrere Instanzen hinweg – dabei stehen uns nur geringe staatliche Zuschüsse zur Verfügung. Die Versicherungswirtschaft aber hat das Kapital für einen langen Atem.
    Mit einer Spende (Stichwort: „Lebens- und Rentenversicherung”) helfen Sie uns, Ihre Interessen durchzusetzen.
    • Nutzen Sie unser Online-Spendenformular für Ihre finanzielle Unterstützung: Ihre Daten werden im SSL-Format verschlüsselt an uns übertragen.
    • Oder überweisen Sie direkt auf unser Konto 84 35 100 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10 (aus dem Ausland: IBAN DE47251205100008435100, BIC BFSWDE33HAN) .
    Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung.
    Spendenbarometer: In 2012 gingen für unsere Versicherungsprozesse an Spenden ein: 9.215 Euro (208 Spender/innen), Stand: 19.12.2012. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung. Ohne Sie würden wir es nicht schaffen!
    Stand vom Donnerstag, 10. Januar 2013

    Allianz muss Kunden Millionen zurückzahlen

    900.000 Verträge sind betroffen: Der Versicherungskonzern Allianz muss Kunden entschädigen, weil er Policen falsch abgerechnet hat. Das Unternehmen stellt sich auf Zahlungen von mehr als 100 Millionen Euro ein.
    Stuttgart - Die Allianz Lebensversicherung hat ihre Schlappe vor Gericht eingesehen: Sie muss Ex-Kunden mehrere Millionen Euro zurückzahlen. Der Branchenprimus zog am Dienstag seine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurück.
    Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, nach dem der Versicherer unter anderem gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat. Ein Sprecher der Versicherung kündigte entsprechende Zahlungen von rund 117 Millionen Euro an.
    Das Gericht hatte zahlreiche Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz für undurchsichtig und deshalb für unwirksam erklärt. Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte im Namen von 80 Kunden geklagt, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beendet und dafür einen zu geringen Rückkaufswert erhalten hatten.

    Mit durchschnittlich 500 Euro Entschädigung könnten die Betroffenen rechnen, schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Allianz-Sprecher rechnet hingegen mit 200 Euro pro Vertrag. Dafür müssten die betroffenen Kunden aber selbst aktiv werden. "Sie müssen das Geld von der Versicherung einfordern", sagte Verbraucherschützerin Edda Castelló. Entsprechende Forderungen sollten Betroffene schriftlich geltend machen. Dazu könnten sie einen Musterbrief ausfüllen, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage bereitgestellt hat. Darin müssen Kunden angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
    900.000 Verträge müssen geprüft werden
    Insgesamt handelt es sich laut Verbraucherzentrale um 900.000 Verträge. Nun muss jedoch geprüft werden, in welchen Fällen Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Allianz rechnet damit, das rund 500.000 Versicherte Rückzahlungen erhalten könnten. Gute Chancen auf Erstattung haben alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. "Bei allen anderen könnten die Ansprüche verjährt sein", sagt Verbraucherschützerin Castelló. Allerdings sollten diese Kunden dennoch versuchen, die Gelder zurückzufordern.
    Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale die Ansprüche der Betroffenen auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt. Die Allianz wollte die Entscheidung anfechten, das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH jedoch nicht zugelassen. Dagegen hatte die Allianz Beschwerde eingelegt.
    Was müssen Kunden nun beachten? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen:
    • Wer ist betroffen? "Genau genommen alle Versicherer, die seit 1995 Verträge abgeschlossen haben und seither gekündigt haben", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Gute Chancen auf Erstattung hätten alle Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. "Alle anderen sind verjährt", sagt Castelló. Nicht von der Verjährung betroffen sind Versicherungskunden, die sich beitragsfrei gestellt haben. Sie können ihre Ansprüche auf Entschädigung auch geltend machen, wenn der Zahlungstopp vor 2009 liegt. Der Allianz-Sprecher sagte hingegen, dass sich nur Kunden melden müssten, die ihre Verträge gekündigt hätten. Kunden mit beitragsfreien Verträgen sollen das ihnen zustehende Geld von der Allianz automatisch erhalten.
    • Was müssen Kunden tun? Sie müssen einen Brief an die Allianz schreiben und mehr Geld fordern. "Wer es präziser haben möchte, findet auf der Internetseite der Verbraucherzentrale einen Musterbrief", sagt Castelló. Das Herunterladen des Formulars kostet 90 Cent. Außerdem könne man Zinszahlungen geltend machen. Zudem müssen die Ex-Kunden zum Beweis ihre Police vorlegen. Kunden müssen angeben, wann sie ihren Vertrag gekündigt und wie viel Geld sie danach ausgezahlt bekommen haben.
    • Wie lange müssen Betroffene auf ihr Geld warten? Zunächst sei keine Eile geboten, sagt die Verbraucherschützerin. "Wir schreiben in unserem Formular zwar vier Wochen, jedoch muss man den Versicherern rund zwei bis drei Monate Zeit lassen."
    • Mit wie viel Geld können die Betroffenen rechnen? Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet mit durchschnittlich 500 Euro. "Je nach Einzelfall ist das unterschiedlich", sagt Castelló. Bisher habe es Rückmeldungen gegeben, in denen es um Summen zwischen 280 und 2000 Euro ging.

    fhu/dpa

    Lebensversicherung: Allianz muss Kunden 117 Millionen Euro zurückzahlen

    Nachdem die Verbraucherzentrale schon gegen diverse Versicherer klagte und Erfolge erzielte, musste nun die Allianz daran glauben.

    Das Urteil vom OLG aus 2011 ist durch eine zurückgezogene Nichtzulassungsbeschwerde der Allianz nun rechtskräftig und bedeutet, dass die Allianz 117 Millionen Euro zurückzahlen muss.

    Kunden der Allianz erhalten zu viel oder falsch berechnete Beträge zurück. Ex-Kunden des Versicherers müssen sich melden, um Geld zurück zu erhalten. Der Versicherer begründet dies damit, dass viele Adressen vieler Kunden nicht mehr aktuell seien.

    Allianz: Rückzahlung von Milliarden droht bei Lebensversicherungen

    25. August 2011

    Die Allianz hat eine schwere Niederlage vor Gericht erlitten. Gut für Kunden, die ihre Versicherungsverträge zurückgegeben haben. Allianz muss Milliarden Rückzahlungen befürchten, die Kunden dürfen sich freuen: wenn der Bundesgerichtshof (BGH) mitspielt. Die Analyse für Sie – sowohl für die Aktie als auch für Verträge mit der Lebensversicherung.

    Rückkaufwerte zu gering


    Bei der Klage, die jetzt in die nächste Instanz gehen wird, geht es um Rückkaufwerte. Wenn Sie den Vertrag bei einer Lebensversicherung "zurückgeben", berechnet diese den "Wert" des Vertrages auch anhand der Kosten, die sie bis dato hatte. Dies sind unter anderem Kosten für den Vertrieb des Vertrages und für die Versicherungsleistung "Todesfallschutz".
    Dadurch kann der Rückkaufwert stark sinken. Je nachdem, wie lange Sie als Versicherter einen Vertrag bereits bedienen, unterscheiden sich die Rückkaufwerte "relativ". Je länger ein Vertrag läuft, desto höher der "Sparanteil", den Sie tatsächlich erwirtschaften.
    Der Gesetzgeber aber schützt sie. In diesem Fall sogar die Rechtsprechung, wie jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG, Az. 2 U 138/10, 18.8.2011). Danach hat Allianz unter anderem zu hohe Stornokosten berechnet.

    Urteil noch nicht rechtskräftig, aber: handeln Sie


    Das Urteil betrifft alle Versicherungsverträge und damit Versicherten mit Verträgen vom 1.7.2001 bis 31.12.2007. Hierin sind laut Gerichtsbeschluss die Bedingungen für den Rückkauf, zum Storno"abzug" aber auch zum Freistellen von Beiträgen nicht verbrauchergerecht. Wenn Sie einen Vertrag "beitragsfrei" stellen, lassen Sie dabei alle Verpflichtungen einfach ruhen.
    Falls Sie in dem Zeitraum Verträge mit der Allianz geschlossen haben, können Sie mit Hinweis auf dieses Urteil nunmehr Ansprüche gegen die Allianz anmelden. Unter www.vzhh.de, der Verbraucherzentrale Hamburg, finden Sie dazu ein Musterschreiben.
    Die Aussichten auf einen Erfolg sind gut. Die Allianz hat mit dem nächsten Schritt zum Bundesgerichtshof (BGH) nur noch eine Chance, ein neues Urteil zu erhalten. Dabei geht es immerhin um den stolzen Betrag von zwei Milliarden Euro, so schätzen es die Verbraucherschützer.

    Rückzahlung hoch, Aktie wird nicht belastet


    Für Sie eine doppelt gute Nachricht. Denn:
    • Als Versicherter können Sie auf eine noch höhere Rückzahlung – auch nachwirkend – hoffen.
    • er Aktienkurs der Allianz aber beinhaltet unserer Einschätzung nach solche Risiken bereits. Der Kurs ist stark gefallen, das Unternehmen muss Rückstellungen bilden.
    • Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) liegt bei weniger als 7.
    • Die Dividendenrendite beträgt angesichts des niedrigen Kurses bereits ewa 6%.
    • Zwei Milliarden Euro sind auch für Allianz "viel Geld", aber: selbst bei einer weiteren Niederlage vor dem BGH stützen bessere Rückzahlungsbedingungen den Vertrieb der Versicherungen.

    GeVestor meint: Angesichts des niedrigen Aktienkurses ist die Milliarden-Rückzahlung für Allianz kein Grund, das Unternehmen fallen zu lassen. Die Lebensversicherung ist günstig.
    Wer selbst einen Vertrag abgeschlossen hat und auf höhere Rückzahlungen hoffen kann, beeilt sich am besten – damit Sie eventuelle Ansprüche tatsächlich rechtzeitig sichern.

    Gekündigte Lebensversicherung: Chance auf Rückzahlung

    Wer im Jahr 2003 eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen musste und kaum Geld zurückbekam, hat möglicherweise bis Jahresende die Chance, einen Nachschlag einzufordern. 2009 könnte dafür wegen der Verjährungsfristen zu spät sein, so berichten aktuelle Medien. Anlass für die Hoffnung gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) vom 12. Oktober 2005 ( AZ: IV ZR 162/03 ). Nach diesem Urteil haben Frühstorno-Kunden Anspruch auf einen Mindestrückkaufwert, sie dürfen bei einer Rückerstattung eingezahlter Beiträge nicht ganz leer ausgehen.
    Betroffene Ex-Kunden von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können so versuchen, sich eine Chance auf Rückerstattung von rund 40% ihrer eingezahlten Beiträge zu sichern, so die Meinung des Bund der Versicherten ( BdV ). Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherungen automatisch keinen Nachschlag gewähren. Sollten Sie zu den Betroffenen gehören und damals mit zu wenig Geld abgespeist worden sein, weil von den eingezahlten Beiträgen nach Abzug von Verwaltungskosten und Provision nichts mehr übrig war, müssen Sie selbst aktiv werden und sich bei der Versicherung melden.
    Wer eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hat, der hat nun aufgrund eines Urteils Hoffnung auf eine Nachzahlung durch die Versicherung.
    Ein weiterer Haken, so die Medien: Das BGH-Urteil soll sich nur auf Verträge, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden oder bald nach der Unterschrift beitragsfrei gestellt wurden gelten. Für alle Versicherten, die seit Herbst 2001 unterschrieben haben und die Versicherungspolice vorzeitig gekündigt haben, gebe es aber keinen gesetzlich fundierten Anspruch auf eine Nachzahlung.

    Was heißt das für Sie konkret?

    Das bedeutet, dass wer 2003 seine Versicherung kündigte und einen möglichen Nachschlag von vielen Hundert Euro nicht in abschreiben möchte, kann sich nicht direkt auf das BGH- Urteil berufen. Wie Verbraucherschützer jedoch meinen, gibt es keinen Grund, warum die Aussagen des Urteils nicht auch auf andere Verträge nach dem Herbst 2001 zutreffen sollen. Das Problem ist bei diesen Verträgen das gleiche. Daher sollten Sie kurzfristig aktiv werden und in die Gänge kommen, dass Sie zumindest die Frist einhalten und dadurch noch etwas Zeit gewinnen. Sie müssen wissen, dass wenn ein Anspruch vor mehr als 5 Jahren entstanden ist, dieser automatisch verjährt und die Versicherung dann aufgrund der Verjährung die Rückzahlung einfach ablehnen wird.
    Ob die Einspruchsfrist tatsächlich mach 5 Jahren abgelaufen ist, sehen die Experten jedoch nicht alle gleich. Einige Verbraucherberater sind der Meinung, dass die Verjährungsfrist erst seit dem Tag des höchstrichterlichen Urteils läuft, also ab 2005 – ausreizen würde ich die Frist jedoch nicht.

    Was müssen Sie tun?

    Wenn Sie die Rückzahlung eines Teils Ihrer Versicherungsbeiträge zur Ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, die Sie inzwischen Storniert haben, einfordern möchten, schreiben Sie Ihren Versicherer an. Bitten Sie die Versicherungsgesellschaft, einen möglichen Anspruch auch nach Ablauf der Verjährungsfrist anzuerkennen. Sollten Sie nicht Erfolg haben, können Sie sich beim Ombudsmann der Versicherungswirtschaft ( Tel. 01804 / 22 44 24 ) beschweren. Durch diese Vorgehensweise werden Ihre Anspruchsgrundlagen geprüft und darüber hinaus wird die Verjährungsfrist gehemmt.
    Richtig stoppen kann man eine Verjährung jedoch nur durch eine Mahnbescheidsantrag oder eine Klage gegen die Versicherung. Wer dies vorhat, sollte sich jedoch im Vorfeld ausführlich und umfassend beraten lassen. In der Hoffnung, dass Sie hierfür eine passende Rechtschutzversicherung wünsche ich Ihnen,
    alles Gute!
    Ihr
    Siegmar Bührle

    Höhere Rückzahlung aus gekündigter Lebensversicherung jetzt einfordern

    Ansprüche drohen zu verjähren – Verbraucherzentrale hilft bei Geltendmachung
    Mitte Oktober entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass vielen Versicherten höhere Rückkaufswerte aus ihren 1994 bis 2001 abgeschlossenen, aber bereits schon wieder gekündigten oder beitragsfrei gestellten Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zustehen. Die Zeit für eine wirksame Durchsetzung des Anspruchs auf Nachzahlung läuft jedoch gegen die Betroffenen. Sachsens Verbraucherschützer sagen, was jetzt zu tun ist und helfen bei der Geltendmachung der Ansprüche.
    Wer zum Beispiel Ende 1998 eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen hatte und diese bereits im Jahr 2000 wieder kündigte, sollte jetzt schnellstmöglich noch einmal seine alten Unterlagen prüfen. Vermutlich erhielt er vom Versicherer weit weniger als die Hälfte seiner Einzahlungen zurück. Schuld daran war eine Klausel in den Versicherungsbedingungen. Diese hat der BGH jedoch schon im Jahr 2001 für unwirksam erklärt. Daraufhin versuchten die Versicherer über das so genannte Treuhänderverfahren, den Versicherungsnehmern eine inhaltsgleiche und ebenso intransparente Klausel unterzuschieben. Dieses Vorgehen akzeptierte der BGH mit dem jetzigen Urteil ebenfalls nicht. Gleichzeitig äußerten sich die höchsten Richter zu der Mindesthöhe der Rückerstattung. Nachdem von den Einzahlungen die Kosten für den Risikoschutz und die Verwaltung abgezogen sind, muss dem Verbraucher mindestens die Hälfte des verbliebenen Sparanteils zurückgezahlt werden.
    Zur Verjährung besteht derzeit die vorherrschende Rechtsmeinung darin, dass es sich um einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag handelt. In diesem Fall ist eine fünfjährige Verjährungsfrist anzuwenden. Diese Frist beginnt am Schluss des Jahres zu laufen, in welchem die Leistung erstmals verlangt werden konnte. Darüber, wann die Leistung erstmals verlangt werden konnte, wird es unter den Juristen noch Diskussionen geben. Im schlechten Fall heißt das, dass jetzt nur noch diejenigen durchsetzbare Ansprüche haben, die ab dem Jahr 2000 ihren Vertrag gekündigt haben. Im besten Fall bekommen auch die ehemaligen Versicherungsnehmer noch Geld zurück, die zuvor gekündigt haben.
    Für Betroffene ist es wichtig, jetzt zu handeln, damit die laufende Verjährung gehemmt wird. Sachsens Verbraucherschützer sind bei der Formulierung des Anspruchsschreibens an den Versicherer behilflich.


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
    Stand: 09.11.2005

    Lebensversicherung: Zwölf Milliarden Euro Rückzahlung für 24 Millionen Versicherte?

    Die Richter des Landgerichts in Hamburg haben ein Urteil gesprochen, das laut Verbraucherschützern "Grundsatzbedeutung" hat.

    Durch die mangelnde Transparenz bei Lebensversicherungs-Verträgen können etwa 24 Millionen Versicherte jetzt nachträglich Ansprüche geltend machen.

    Die Verbraucherzentrale geht von rund zwölf Milliarden Euro aus. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt wurde. Ist dies der Fall, zahlten die Versicherer kein Geld aus, sondern wiesen darauf hin, dass das Geld für Gebühren und Provisionen verwendet wurde.